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Sonderehrengericht

Diese Seite könnte auch den Titel “Graf Luckner und die Nazis” tragen, geht es doch hier um eine verhängnisvolle Beziehung in Deutschlands dunkelster Zeit, an deren Ende Graf Luckner mundtot gemacht wurde und man ihm verdeutlichte, von nun an das Leben eines Privatmannes zu führen.

Die Nachwirkungen dieser Intrige sind noch heute zu spüren, und zwar wenn selbst in jüngster Zeit in Zeitungsartikeln mehr oder weniger reißerisch, mal als Titel und mal im Nebensatz von angeblichen Verfehlungen des Grafen gekündet wird.

Nach dem Motto “Sex sells” wird immer wieder gegen Luckner ins Feld geführt, er habe sich an zwei kleinen Kindern vergangen, dies ist eine pure Verleumdung und schlichtweg nicht wahr.

Wir stellen klar:

  • Felix Graf von Luckner wurde zu keinem Zeitpunkt wegen derartiger Verfehlungen verurteilt.
  • Es gibt keine Akte eines nach rechtsstaatlichen Grundsätzen eingerichteten Gerichts.
  • Allein Unterlagen des Reichssicherheitshauptamtes, einer der wohl verbrecherischsten Behörden im 3. Reich, sind vorhanden.
  • Zu keinem Zeitpunkt wurde nach der NS-Zeit wegen der angeblichen Verfehlungen gegen Luckner ermittelt.

Wer in Kenntnis der Verbrechen des Naziregimes Vorwürfe, die einzig und allein aus Naziquellen stammen, als wahr oder gar als “glaubwürdig” bezeichnet setzt nicht nur Grundsätze unserer demokratischen Grundordnung wie die Unschuldsvermutung sondern auch die Gewähr eines rechtsstaatlichen Verfahrens schlicht außer Kraft.

Solcherlei Personen arbeiten mit an der Grundlage, auf der die braune Gefahr auch in unserem Lande quasi einen Boden für die Saat finden kann.

Dies darf nicht sein!

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